Rechtsbehelfs­verfahren

Rechts­behelfs­verfahren

Die Steuererklärung ist erstellt, abgeschickt und damit für Sie zunächst einmal abgeschlossen. Doch es geht noch weiter, denn das Finanzamt sendet Ihnen im Anschluss einen Steuerbescheid zu, gegen den Sie aber Einspruch einlegen können, wenn Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist. Das kommt in mehr als drei Vierteln aller Fälle vor! Ein Einspruch ist somit nicht selten von Erfolg gekrönt, sofern Sie ihn begründen und belegen können. Wenn aber nicht, findet der weitere Verlauf im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens statt. Wir zeigen auf, wo wir Ihnen bei Problemen mit dem Finanzamt zur Seite stehen können.

Wann kommt es zum Rechts­behelfs­verfahren?

  • Steuererklärung

  • Steuerbescheid (mit Hinweis zum Rechtsbehelf)

  • Einspruch gegen den Steuerbescheid

  • Aberkennung des Einspruchs und Erörterungsschreiben des Sachbearbeiters

  • Bitte um Rückzug des Einspruchs

  • Sie behalten Ihren Einspruch aufrecht

  • Die Angelegenheit geht an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts

  • Neuerliche Prüfung des Einspruchs

  • Das Finanzamt lehnt erneut ab

  • Klage / Sie lenken ein

  • Steuererklärung

  • Steuerbescheid (mit Hinweis zum Rechtsbehelf)

  • Einspruch gegen den Steuer­bescheid

  • Aberkennung des Einspruchs und Erörterungs­schreiben des Sach­bearbeiters

  • Bitte um Rückzug des Einspruchs

  • Sie behalten Ihren Einspruch aufrecht

  • Die Angelegenheit geht an die Rechts­behelfs­stelle des Finanzamts

  • Neuerliche Prüfung des Einspruchs

  • Das Finanzamt lehnt erneut ab

  • Klage / Sie lenken ein

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